
Um einen Pflegegrad (1-5) zu erhalten müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse (i. d. Regel bei Ihrer Krankenkasse) einen Antrag auf Pflegeeinstufung stellen. Sobald Sie diesen ausgefüllt an Ihre Pflegekasse zurück gesendet haben, wird sich der MDK (medizinische Dienst der Krankenkasse) mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zur Begutachtung zu vereinbaren. Der MDK wird Sie im häuslichen Umfeld aufsuchen und ein Gutachten zur Pflegesituation erstellen. Aus diesem Gutachten geht der Pflegeaufwand hervor und Sie werden in die entsprechende Pflegegrade eingruppiert.
Seit Januar 2017 gibt es einen neuen Begriff, der Pflegebedürftigkeit, der geistige Erkrankungen mehr in den Vordergrund rückt.
- Pflegegrad 1= geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegestufe 2 = erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegestufe 3 = schwer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegestufe 4 = schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
- Pflegestufe 5 = schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Sie haben die Möglichkeit sich für die Pflegesachleistungen und die Hilfe durch einen professionellen Pflegedienst zu entscheiden oder Sie legen sich für das monatliche Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige/Ehrenamt) fest.
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